Steuerrad aus Holz eines Segelschiffes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Mietbedingungen

Der Mietvertrag wird geschlossen zwischen dem Eigentümer, der auch Vermieter ist, und dem Mieter. Ansprüche des Mieters auf Erfüllung des Mietvertrags richten sich unmittelbar an den Vermieter. Berger Touristik e.K. (im Folgenden Berger Touristik) ist lediglich Vermittler und handelt im Auftrag des Eigentümers/Vermieters. Infolgedessen haftet Berger Touristik nicht für Angaben und Leistungen des Eigentümers, auch nicht für Mängel an der Unterkunft. Berger Touristik haftet lediglich für eigene Vermittlungsfehler, die die leichte Fahrlässigkeit übersteigen.

Etwas anderes gilt, soweit Berger Touristik eine eigene Mietsache vermietet, was jeweils aus dem konkreten Mietangebot hervorgeht.

Der Mietvertrag wird mit der Buchung des Angebotes durch den Gast verbindlich angenommen. Der Gast kann die Annahme mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder als Online-Buchung erklären. Der Vermieter wird dem Gast den Abschluss des Mietvertrages schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigen.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

In dem vereinbarten Mietpreis sind Übernachtungs-, Strom-, Wasser-, und Heizkosten enthalten. Für die Endreinigung wird eine einmalige Pauschale erhoben. Haben die Vertragsparteien eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Zwischenreinigung, Telekommunikationskosten), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Wurde eine Anzahlung vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Ist der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise kürzer als 14 Tage, so ist die Gesamtzahlung vor Ort per Girocard oder Kreditkarte (Mastercard oder Visa) zu zahlen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Der Mieter ist nur dann zu einer Minderung des Mietpreises berechtigt, sofern Mängel der Mietsache unbestritten sind und rechtskräftig festgestellt wurden.

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter frühestens ab 16:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Geschirr ist gespült in den Schränken verstaut, Licht aus, Fenster zu, Abfalleimer geleert, Altglas ist zum Altglas Container gebracht und die Ferienimmobilie ist staubsaugerrein. 

In Fällen von grober Verschmutzung können dem Mieter die zusätzlich entstandenen Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in Höhe von 90% zu leisten.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Mindestens fällt jedoch in jedem Fall eine Stornogebühr von EUR 35,- an.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des
Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

Sofern für die Wohnung nicht expliziert die Tierhaltung erlaubt ist, gilt: Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen aus Rücksicht gegenüber anderen Gästen nicht gehalten werden. Dieses Verbot gilt sowohl für die Mieträume und das Gebäude als auch für die zu dem Gebäude gehörenden Anlagen. Im Falle eines Verstosses gegen dieses Verbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,- vereinbart. Der Mieter trägt ferner die durch seinen Verstoß entstehenden Kosten (z.B. zusätzliche Reinigungskosten) und wird schadenersatzpflichtig.

Sofern die Wohnung nicht explizit als Raucherwohnung ausgezeichnet ist, gilt: Sowohl in den Mieträumen als auch in den Gebäuden gilt absolutes Rauchverbot. Im Falle eines Verstosses gegen dieses Verbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,- vereinbart. Der Mieter trägt ferner die durch seinen Verstoß entstehenden Kosten (z.B. zusätzliche Reinigungskosten) und wird schadenersatzpflichtig.

Die personenbezogenen Informationen bzw. Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden durch Berger Touristik elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Durchführung der vertraglichen Leistung notwendig sind. Sie werden auch an die Stadt Cuxhaven im Rahmen der Gästebeitragserhebung weitergeleitet, sofern dies notwendig ist.

Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh-, Phono- und andere Soundgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: +49 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail:  beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de

Stand: März 2020