Ihre bestehende Buchung
Aktuell gilt keine 3G-Regel, sprich das Vorzeigen eines Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung entfällt ersatzlos. Auch entfällt eine Maskenpflicht. Bitte beachten Sie dennoch die Regelung einer Maskenpflicht von den einzelnen Restaurants, Bars etc. (Das Hausrecht steht über der Landesverordnung).
Allgemeines
Ist das Schwimmbad, die Sauna oder der Gemeinschaftsraum meiner Ferienimmobilie geöffnet?
Grundlegend dürfen diese Angebote wieder seit dem 30. Mai öffnen. Bitte beachten Sie aber, dass es dennoch sein kann, dass die Angebote geschlossen sind. Wir bitten Sie um Verständnis, dass uns aufgrund der schnellen Änderungen an Corona-Vorschriften nicht immer Informationen zum Status der Gemeinschaftsräume vorliegen. Prüfen Sie bitte hierzu die Aushänge im Eingangsbereich der jeweiligen Ferienimmobilie.
Ich möchte nach 18:00 Uhr anreisen und Ihren Schlüsseltresor nutzen. Wie läuft dies ab?
Gar kein Problem. Informieren Sie bitte unser Team vorab und Sie erhalten alle wichtigen Informationen per E-Mail.
Corona-Test
Es gilt aktuell keine Testpflicht. Seit dem 30.06.2022 sind Corona-Test nicht mehr für alle kostenfrei. Es sind entsprechende Nachweise nötig, um einen kostenlosen Test machen zu dürfen: Mutterpass, Kinderpass oder ein ärtzliches Attest über eine chronische Erkrankung oder den PCR-Test des Angehörigen (inkl. Nachweis über die gleiche Anschrift). Wer diese Nachweise nicht erbringen kann, muss 3,00 € zahlen.
Gäste vor Ort
Allgemeines
Ist Ihr Service Center geöffnet?
Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier. Wir stehen Ihnen weiterhin bei Fragen gerne per Telefon oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Bieten Sie einen Brötchen- und Zeitungs-Service an?
Durch die zusätzlichen Corona-Vorsichtsmaßnahmen können wir zurzeit leider keinen Brötchen- und Zeitungs-Service anbieten.
Corona-Test
Es gilt aktuell keine Testpflicht. Seit dem 30.06.2022 sind Corona-Test nicht mehr für alle kostenfrei. Es sind entsprechende Nachweise nötig, um einen kostenlosen Test machen zu dürfen: Mutterpass, Kinderpass oder ein ärtzliches Attest über eine chronische Erkrankung oder den PCR-Test des Angehörigen (inkl. Nachweis über die gleiche Anschrift). Wer diese Nachweise nicht erbringen kann, muss 3,00 € zahlen.
Sie wollen buchen?
Wie würde ein Reiserücktritt ablaufen, falls ich doch nicht verreisen darf?
Im Falle eines offiziellen Beherbergungsverbots informieren wir Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Der Berger-Vorteil: Entweder können Sie auf einen späteren Zeitraum umbuchen, einen Gutschein über bereits geleistete Zahlungen erhalten oder geleistete Zahlungen zurückgezahlt bekommen.
Ansonsten gelten unsere normalen Stornierungsbedingungen, die Sie in unseren AGB unter Punkt 6 - Rücktritt durch den Mieter nachlesen können.
Kann ich bei Ihnen direkt eine Reiserücktrittversicherung abschließen?
Unser langjähriger kompetenter Partner HanseMerkur bietet Ihnen den passenden Versicherungsschutz. Aufgrund der aktuellen Situation, gibt es einen zu buchbaren Corona-Zusatzschutz. Der Berger-Vorteil: Die Reiserücktrittsversicherung wird nach Reisepreis und nicht pro Person berechnet. Lassen Sie sich gerne von unseren Mitarbeitern beraten.