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Tipps für den Kauf und die Vermietung von Ferienwohnungen

Sie möchten eine Ferienwohnung kaufen oder Sie haben bereits eine und möchten diese nun in die Vermietung geben? Dann haben wir hier ein paar Hinweise für Sie und Ihre Ferienwohnungen in Cuxhaven.

Zweckentfremdungsverbot von Ferienwohnungen

Finden Sie zunächst heraus, ob es in Ihrer Region ein Zweckentfremdungsverbot gibt. Das bedeutet, dass wenn dieses Verbot vorliegt, Sie den Wohnraum nicht als Ferienwohnung nutzen dürfen. Bei der örtlichen Behörde finden Sie dies heraus. Generell kann es Verbote der Kurzzeitvermietung in Wohngebieten oder zum gesamten Verbot von Ferienwohnungen in bestimmten Wohngebieten geben. Fragen Sie dies bitte bei der örtlichen Behörde nach. Gleiches gilt auch für den Um- und Neubau einer Ferienwohnung bzw. einer Wohnung, die als Ferienwohnung genutzt werden soll. 

Versteuerung der Ferienimmobilie 

Merken Sie sich: Wer Einnahmen durch die Vermietung von Ferienimmobilien erzielt, zahlt Einkommenssteuer. Dabei gilt, dass wenn Sie weniger als 22.000 € Umsatz jährlich verdienen, können Sie die Kleinunternehmer Regelung geltend machen. Das heißt, Sie müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Sprich, Sie sind umsatzsteuerbefreit. Außerdem müssen Sie keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen für die Vermietung Ihrer Unterkunft ausweisen. Aber Achtung! Einnahmen müssen Sie dennoch versteuern. Kleinunternehmer sind Sie, wenn Sie festgelegte Umsatzgrenzen in einem bestimmten Zeitraum nicht überschreiten.
Wenn Sie mehr als 24.500 € jährlich verdienen oder Serviceleistungen wie Frühstück und Reinigung anbieten, müssen Sie ein Gewerbe anmelden und ein Gewerbeschein besitzen. Gleiches gilt auch, wenn Sie privater Vermieter sind oder Ihre Ferienwohnung bei einem Vermittler gelistet ist. 

Eigennutzung der Ferienwohnung 

Eine attraktive Lage der Ferienwohnung bedeutet häufig auch, dass Sie diese häufiger zur Eigennutzung nutzen.
Die Faustregel dafür lautet: Liegt die Vermietungszeit Ihrer Ferienwohnung mehr als 25% unter dem ortsüblichen Durchschnitt, so können die abzugsfähigen Kosten wie Zinsen, Hausverwaltung und Nebenkosten gekürzt werden oder sogar komplett wegfallen. Achten Sie daher auf Ihren Anteil der Selbstnutzung.

Über den Autor des Artikels

Lena Bode

Redaktionsteam

Marketing: Bereichsleiterin