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Fachaufsichtliche Weisung: Coronavirus

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am 17.03.2020 eine fachaufsichtliche Weisung veröffentlicht. In dieser geht es um weitere Maßnahmen bezüglich des Umgangs mit dem Coronavirus. 

Zufolge möchten wir diese Maßnahmen kurz zusammenfassen: 

Bereiche

Aufgrund der Maßnahmen, die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich zu beschränken, wurden weitere Leitlinien beschlossen. Die öffentlichen Bereiche, auf die das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Bezug nimmt, sind: Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe. 

Fachaufsichtliche Weisung

Danach ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Somit sind private und gewerbliche Vermietungen von Ferienwohnungen und Ferienzimmern, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und sonstigen Betreibern von Beherbergungsstätten betroffen. Auch gilt dies für Kureinrichtungen und präventiven Reha-Einrichtungen. Ausgenommen sind Anschlussheilbehandlungen im Sinne des SGB V. Infolge sollen alle Gäste, die zu touristischen Zwecken in einer Beherbergungsstätte sind, ihre Rückreise möglichst bis zum 19.03.2020, spätestens bis zum 25.03.2020 vornehmen. Sprich, falls Sie zu Gast in Cuxhaven sind, ist bis spätestens zum 25.03.2020 abzureisen. 

Restaurants dürfen frühstens um 06:00 Uhr bis spätestens 18:00 Uhr geöffnet sein. Allerdings ist eine Öffnung nur durch die Einhaltung diverser Auflagen erlaubt. Beispielsweise muss die Besucherzahl reglementiert werden oder ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet sein. 

Weitere Weisungen sind für behinderte Menschen, tätig in Werkstätten oder bereut in Tagesförderungsstätten, gegeben. 

Dauer

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat diese Weisung ab sofort bis einschließlich den 18.04.2020 geltend gemacht. Zudem ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen. 

Begründung

Es wird sehr deutlich, dass es um notwendige Schutzmaßnahmen geht. Schließlich soll die Verbreitung des Coronavirus verhindert werden. Nur mit effektiven Maßnahmen kann die Ausbreitungsdynamik des Coronavirus verzögert und die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Niedersachsen sichergestellt werden. Das Ziel der Einstellung des touristischen Reiseverkehrs ist die Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten. 

 

Für aktuelle Informationen zu Corona Regelungen schauen Sie gerne hier vorbei.

Coronavirus 

 

 

 

 

 

Über den Autor des Artikels

Danielle Wien - Berger Touristik

Danielle Wien

Redaktionsleitung

Ich verreise selbst gerne viel, zuletzt ging es nach Neuseeland. Insider-Tipps sind dabei Gold wert. Als Cuxhavener Karla Kolumna bin ich für Sie als rasende Reporterin unterwegs.