Cuxhaven hautnah

Lockerungen in Niedersachen und Cuxhaven

Seit Montag, den 10. Mai gibt es erste Lockerungen in Cuxhaven, die mit der neuen Verordnung Niedersachsen in Kraft getreten sind. Diese Lockerungen gelten bei einer stabilen Inzidenz unter 100.  

Tourismus in Cuxhaven 

Nach 6 Monaten darf für den Tourismus wieder geöffnet werden. Dabei gelten jedoch einige Regeln, an die sich Urlauber halten müssen. Folgende Regeln gelten für einen Urlaub in Cuxhaven: 

  • Touristische Reisen für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachen sind wieder möglich. 
  • Reisen aus beruflichen Gründen sind weiterhin erlaubt
  • Voraussetzung für einen Urlaub in Cuxhaven ist die Vorlage eines zertifizierten negativen Corona-Test bei Anreise für alle Reisende
  • Während des Aufenthalts müssen nicht geimpfte oder genesene Personen zwei Corona-Test pro Woche durchführen und vorlegen.

Gastronomie

Auch für die Gastronomie gibt es endlich einen Lichtblick. Seit dem 10. Mai darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden. Kurz gesagt: Sie können wieder Getränke und Speisen im Freien genießen. Auch hier müssen Sie einen negativen Corona-Test vorlegen, um das Angebot nutzen zu können. Darüber hinaus gilt ab 23 Uhr für die Außengastronomie eine Sperrstunde. 

Kultur und Freizeit

Auch Kultur und Freizeiteinrichtungen wurden in den Lockerungen der Verordnung Niedersachsen berücksichtigt. Alle Einrichtungen, wie beispielsweise Minigolfanlagen oder Zoos, die im Freien liegen können Sie mit negativen Test besuchen. 

Einkaufen

Einkaufen im Einzelhandel ist laut der Verordnung Niedersachsen wieder gestattet. Bei Geschäften mit einer Ladenfläche von über 200 qm können Sie ohne vorherige Terminbuchung und mit negativem Corona-Test wieder gemütlich durch Ihr Lieblingsgeschäft schlendern. In Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 qm können Sie mit vorheriger Terminbuchung und negativen Test einkaufen gehen. 

Testungen

Wenn Sie eine der Einrichtungen besuchen möchten, benötigen Sie eine PCR oder PoC-Schnell- oder Selbsttest. Generell ist zu beachten, dass die Tests nur unter Aufsicht durchgeführt werden können dürfen, um diesen in den unterschiedlichen Bereichen nutzen zu können. Jede Test-Bescheinigung können Sie innerhalb von 24 Stunden beliebig oft verwenden und vorzeigen.

Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Mai. Weitere Informationen erhalten Sie hier

 

Für aktuelle Informationen zu Corona Regelungen schauen Sie gerne hier vorbei.

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